Was bedeutet Wochenaufenthalt?
Wenn Sie sich nur während der Woche in Kirchlindach aufhalten, die Wochenenden aber in der Wohnsitzgemeinde verbringen wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt (Ehepartner/in, Konkubinat, Vereine) behalten, melden Sie sich innert 14 Tagen ab Zuzug zum Wochenaufenthalt mit einem Heimatausweis an.
Typische Gründe für Wochenaufenthalt sind:
- Studium
- Befristeter Arbeitsaufenthalt / Ausbildung, etc.
- Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
Steuerrechtlicher Wohnsitz
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält (Art. 4 und Art. 165 des Steuergesetzes). Das Steuerbüro prüft aufgrund gesetzlicher Grundlagen und diversen Bundesgerichtsentscheiden in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt in Kirchlindach erfüllt sind.
Heimatausweis zum Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
Neuausstellung
Halten Sie sich während der Woche in einer anderen Gemeinde auf?
Dann müssen Sie sich zum Wochenaufenthalt mit einem Heimatausweis dort anmelden. Den Heimatausweis können Sie per E-Mail oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragen. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- die genaue Adresse der Aufenthaltsgemeinde
- den Aufenthaltszweck
- die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts
Heimatausweise werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer ein Jahr übersteigen.
Gebühr: CHF 20.00 (zzgl. Porto)
Verlängerung Heimatausweis
Ihr Heimatausweis läuft nächstens ab und Sie möchten ihn verlängern (gleiche Adresse wie vorher)?
Dann senden Sie uns den abgelaufenen Heimatausweis per Post zu. Der verlängerte Ausweis wird Ihnen anschliessend ebenfalls per Post an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Eine Verlängerung am Schalter der Einwohnerkontrolle ist selbstverständlich auch möglich.
Gebühr: CHF 10.00 (zzgl. Porto)