Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden?
Dann können Sie sich gerne via E-Mail, unter 031 828 21 21 oder persönlich während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei melden.
Anzeige des Fundes
Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können und einen Wert von mindestens CHF 10.00 aufweisen, sind der Gemeindeverwaltung anzuzeigen und abzugeben.
Rückgabe oder Verwertung der Fundsache
Kann die Sache dem Eigentümer zurückgegeben werden, so hat dieser dem Finder einen angemessenen Finderlohn zu erstatten. Als Faustregel gilt: 10% des Wertes des Fundgegenstandes.
Die Fundsachen werden während eines Jahres aufbewahrt.
Fundsachen bei der Gemeinde
Erkundigen Sie sich über Fundgegenstände bei der Gemeindeschreiberei 031 828 21 21.
Rechtliches
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt den Umgang mit Fundgegenständen: