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Fundbüro

Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden?

Dann können Sie sich gerne via E-Mail, unter 031 828 21 21 oder persönlich während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei melden.

 

Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können und einen Wert von mindestens CHF 10.00 aufweisen, sind der Gemeindeverwaltung anzuzeigen und abzugeben.

Kann die Sache dem Eigentümer zurückgegeben werden, so hat dieser dem Finder einen angemessenen Finderlohn zu erstatten. Als Faustregel gilt: 10% des Wertes des Fundgegenstandes.

Die Fundsachen werden während eines Jahres aufbewahrt. 

Erkundigen Sie sich über Fundgegenstände bei der Gemeindeschreiberei 031 828 21 21.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt den Umgang mit Fundgegenständen: