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Todesfall

Ein Todesfall muss innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland angemeldet werden. Dies kann auch Ihr zuständiges Bestattungsinstitut für Sie übernehmen.

Anschliessend nehmen Sie bitte mit der Gemeindeschreiberei Kontakt auf, um den Todesfall zu melden und den Termin für eine Bestattung definitiv bestätigen zu lassen. Falls Sie eine Trauerfeier in der reformierten Kirche in Kirchlindach wünschen, nehmen Sie bitte direkt mit der reformierten Kirche Kontakt auf.

Werktags (Montag bis Freitag)

Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen mit anschliessender Abdankungsfeier: 14.00 Uhr

Urnenbeisetzungen (nach vorausgegangener Abdankungsfeier): 11.00 Uhr

Weitere Informationen zum Friedhof erhalten Sie bei der Bauverwaltung.

Die Gemeinde ist von Amtes wegen verpflichtet, mit den Angehörigen zusammen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramtes zu erstellen. Deshalb nimmt der Siegelungsbeamte der Gemeinde Kirchlindach, Hans Soltermann, einige Tage nach dem Todesfall mit den Angehörigen Kontakt auf.

Wenn nötig werden erbsichernde Massnahmen eingeleitet. Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind Testament sowie Ehe- und Erbvertrag (sofern vorhanden), Kontoauszüge und Familienbüchlein bereit zu halten. Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können.