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Gastgewerbe

Planen Sie einen öffentlichen Anlass, wobei Sie Gäste mit Speisen und Getränken bedienen?
Dann benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (inkl. Jugendschutz- und Hygienekonzept).

Das Gesuch ist ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer allfälligen Überzeitbewilligung, dem Jugendschutzkonzept und dem Hygienekonzept spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugenschutzkonzept.

Das Grundlagenpapier für Lebensmittelhygiene bei Festwirtschaften finden sie hier.

Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00:30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe kann das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Überzeitbewilligung erteilen.

Die Gesuche müssen 2 Monate vor der geplanten Eröffnung bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.

Im Weiteren gilt es zu beachten, dass neue oder erweiterte Gastgewerbebetriebe (z.B. zusätzlicher Ausschankraum oder grössere Aussenterrasse) eine rechtskräftige Baubewilligung erfordern und die Eröffnung des Betriebs erst nach erteilter gastgewerblicher Betriebsbewilligung erfolgen darf.

Entsprechende Hilfestellungen finden Sie auf der Internetseite der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ)