Adressaufkunft (Einzelauskunft)
Die Einwohnerkontrolle gibt auf schriftliches Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- resp. Wegzugs und Jahrgang einer Einzelperson bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen (Interessensnachweis beilegen). Die Auskunft ist gebührenpflichtig (CHF 20.00).
Listenauskunft
Listenauskünfte bedürfen eines schriftlichen Gesuches an den Gemeinderat Kirchlindach.
Gemeinderat Kirchlindach
Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach
oder per E-Mail ans Ratsbüro.