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Der Gemeinderat ist die vollziehende Behörde der Gemeinde (Exekutive). Er besorgt die Geschäfte, die ihm durch Reglement und Beschlüsse der Gemeindeversammlung übertragen sind und vertritt die Gemeinde gegen aussen. Die fünf Gemeinderatsmitglieder werden mittels Urnenwahl nach dem Proporzverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident nach dem Majorzverfahren.
Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte.
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