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Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis werden die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit einer Person bestätigt.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt.

Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse:

KESB Mittelland Nord
Bernstrasse 5
Postfach 207
3312 Fraubrunnen
Tel.: 031 635 20 50
Fax:   031 635 20 99
E-Mail: [email protected]