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Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Sie sind innerhalb der Gemeinde Kirchlindach umgezogen?

Dann melden Sie uns bitte innert 14 Tagen seit Umzug die neue Adresse per E-Mail, telefonisch 031 828 21 21 oder persönlich am Schalter.

Schweizer Staatsangehörige senden uns bitte den alten Niederlassungsausweis (gelb) retour. Sie erhalten anschliessend einen aktuellen Niederlassungsausweis mit der neuen Adresse.

Ausländische Staatsangehörige erhalten einen neuen Aufenthaltsausweis, welcher durch den kantonalen Migrationsdienst ausgestellt wird. Sobald der Ausweis bei der Fremdenkontrolle eingetroffen ist, werden Sie benachrichtigt.