Ortsansässige Personen können gegen eine Gebühr von CHF 30.00 bei der Gemeindeschreiberei ihr Testament / ihre letztwillige Verfügung hinterlegen.
Das Testament kann während den Öffnungszeiten abgegeben werden bzw. unentgeltlich für Änderungen oder zur Vernichtung abgeholt werden.
Bei der Entgegennahme erhält die Person eine Quittung.
Bei der Herausgabe des hinterlegten Testaments muss sich die Person mit einem amtlichen Ausweis identifizieren und das Original der Aufbewahrungsbescheinigung (Quittung) vorlegen.
Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Hand geschrieben, mit Ort, vollständigem Datum und Unterschrift versehen oder von einem Notar beurkundet wird.