Baupolizei
Die Baupolizei ist Sache der zuständigen Gemeindebehörde. Ihr obliegt nach Artikel 45 des Baugesetzes:
- die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung
- die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben
- die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen
- die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen
Werden Bauten entgegen einer rechtskräftigen Baubewilligung oder ohne notwendige Baubewilligung ausgeführt, schreitet die Baupolizei ein. Sofern die Baute oder Anlage nicht nachträglich bewilligt werden kann, droht die Pflicht zum Rückbau. Unabhängig von der Bewilligungsfähigkeit müssen die Verantwortlichen mit Geldbussen rechnen.
Pflichtbaukontrolle
Es werden nicht alle bewilligten Bauvorhaben durch die Bauverwaltung kontrolliert. Mit dem Instrument der baupolizeilichen Selbstdeklaration werden die Bauherren und Projektverfasser vermehrt in die Pflicht genommen. Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift das Bauvorhaben gemäss Bewilligung ausgeführt zu haben.
Als Pflichtkontrollen sind geblieben:
- Schnurgerüstabnahme
- Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz
- Kontrolle der Versickerungsanlagen
Brandschutz
Brandschutzkontrollen werden direkt durch den Feueraufseher durchgeführt.
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Sicherheitsangelegenheiten
Die Sicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen. In der Funktion als bfu-Sicherheitsdelegierter hält Herr Stefan Augsburger und sein Team der Schwendimann AG ein wachsames Auge über das Gemeindegebiet. Das Ziel ist, die Gefahren zu erkennen und Verbesserungen vorzunehmen.