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Baubewilligungsverfahren

Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben zu realisieren? Die Bauverwaltung möchte mit einer raschen Behandlung Ihres Gesuches zum guten Gelingen beitragen. Als Basis dafür werden vollständige und korrekt erstellte Baugesuchsakten benötigt.

Gehen Sie bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten (z.B. Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (z.B. Strassen, Parkplätze, Leitungen, Terrainveränderungen) und baulichen Vorkehren (z.B. Umnutzungen, Anbringen von Reklamen/Anschriften) eine Baubewilligung benötigen.

Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können baubewilligungsfrei erstellt werden (Art. 4 ff Dekret über Baubewilligungsverfahren, BewD). Die aufgeführten Vorhaben sind jedoch nur unter Vorbehalt von Artikel 7 BewD baubewilligungsfrei. Der Standort, wo das Vorhaben realisiert werden soll, spielt dabei eine wesentliche Rolle (Bauzone, Ausserhalb der Bauzone, Wald, in der Nähe eines Gewässers).

Kann ihr Bauvorhaben als baubewilligungsfrei taxiert werden, ist zu beachten, dass baubewilligungsfrei nicht rechtsfrei bedeutet. Auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben können eine Gewässerschutzbewilligung bedürfen (z.B. Wärmentzug mittels Erdsonde). Weiter haben diese, nach den privatrechtlichen Bestimmungen, Grenzabstände einzuhalten (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch EG ZGB).

Möchten Sie wissen, welche Vorschriften für Ihre Parzelle relevant sind und was es sonst noch zu beachten ist? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in den ÖREB-Kataster. Hier finden Sie sämtliche geltenden Vorschriften für Ihre Parzelle. 

Ab März 2022 sind sämtliche Baugesuche, Voranfragen sowie Meldeformulare für Solaranlagen ausschliesslich über eBau einzureichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau.

Bauvorhaben, welche im vereinfachten Verfahren, das heisst ohne Publikation im Anzeiger der Region Bern, durchgeführt werden können, dauern ca. 2 Monate, sofern die Unterschriften der betroffenen Nachbarn eingereicht werden. Mit der Unterschrift bestätigen diese Nachbarn, dass keine Einsprachefrist gefordert wird. Das Formular für die Einreichung der Unterschriften finden Sie hier.

Bauvorhaben, welche eine ordentliche Baubewilligung benötigen, werden zweimal im Anzeiger der Region Bern publiziert. Für korrekt eingereichte Baugesuche werden im Idealfall 3 Monate für das Baubewilligungsverfahren beansprucht.

Ob ein Baugesuch im vereinfachten oder im ordentlichen Verfahren durchgeführt wird, wir im Einzelfall entscheiden.

Die Gesuchstellenden haben zeitgleich mit der Baueingabe die äusseren Umrisse des Bauvorhabens im Gelände abzustecken und durch Profile kenntlich zu machen. Sie haben namentlich in den Gebäudeecken die Höhe der Fassaden und die Neigung der Dachlinien anzuzeigen. Die Höhe oberkant Erdgeschoss ist mit einer Querlatte zu markieren.

Das nachfolgende Ingenieurbüro ist als Kreisgeometer für die Gemeinde Kirchlindach tätig. Situationspläne zu Baugesuchen sind direkt bei nachfolgender Adresse zu bestellen.

bbp geomatik ag
Könizstrasse 161 / Eingang 3a
3097 Liebefeld

Tel. 031 970 30 50
[email protected]
www.geozen.ch