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Liegenschaftssteuern

Die Liegenschaftssteuer wird für diejenigen natürlichen und juristischen Personen erhoben, welche am Ende des Kalenderjahres als Eigentümerinnen und Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Sie wird durch die Gemeinde erhoben und gehört zu den sogenannten fakultativen Gemeindesteuern. Zuständig ist diejenige Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet. Die Fakturierung und das Inkasso wird durch die Steuerverwaltung des Kantons vollzogen.

Der Liegenschaftssteuersatz der Gemeinde Kirchlindach beträgt 1.0 ‰ vom amtlichen Wert.