Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Kirchlindach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 19 «Dorfzentrum Kirchlindach» am 18. März 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden und unter diesem Beitrag eingesehen werden.
Herrenschwanden, den 20. März 2026
Der Gemeinderat