Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die oben erwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. Februar 2026 bis 9. März 2026, in der Bauverwaltung Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kirchlindach unter www.kirchlindach.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach einzureichen.
Kirchlindach, den 5. Februar 2026
Der Gemeinderat
Postadresse: Einwohnergemeinde Kirchlindach, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach
Auflageort: Einwohnergemeinde Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden