Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026, in der Bauverwaltung Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden öffentlich auf. Die entsprechenden Unterlagen sind zusätzlich unten zur Einsicht angehängt.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Einwohnergemeinde Kirchlindach, Abteilung Bauverwaltung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Herrenschwanden, den 30. Januar 2026
Der Gemeinderat
Postadresse: Einwohnergemeinde Kirchlindach, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach
Auflageort: Einwohnergemeinde Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden