Genehmigung und Inkraftsetzung
Landschaftsplanung bestehend aus der Änderung des Baureglements vom 12. Juni 2024 und dem Zonenplan «Landschaft» 1:5'000 vom 12. Juni 2024
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR hat die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Kirchlindach an der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 beschlossene Landschaftsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 6. November 2025 genehmigt.
Die genehmigten Unterlagen treten am 1. März 2026 in Kraft.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR sowie auf der Homepage der Gemeinde Kirchlindach unter www.kirchlindach.ch eingesehen werden.
Kirchlindach, den 21. Januar 2026
Der Gemeinderat