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Rückerstattung der Schülertransportkosten Schuljahr 2025/26

8. Januar 2026

Die Rückerstattung der Gemeindebeiträge an die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs oder den privaten Transport bei unzumutbarem Schulweg für den Besuch der Schulen in Uettligen, Herrenschwanden und Kirchlindach erfolgt im zweiten Semester des Schuljahres 2025/26.

Das Schulsekretariat der Gemeinde Kirchlindach bittet Sie, Ihre Schülertransportkosten Rückerstattung, wenn immer möglich, elektronisch oder schriftlich einzureichen.

Wie gehen Sie vor:

  1. Auf der Internetseite der Gemeinde (www.kirchlindach.ch/schulen/dokumente) sind zwei Dateien aufgeschaltet: Ein PDF für die handschriftliche Ausfüllung und ein Word-Dokument zur elektronischen Ausfüllung.
  2. Elektronische Einreichung: Bitte scannen Sie alle Belege und senden Sie diese als Anhang mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail an schulsekretariat@kirchlindach.ch.
  3. Schriftliche Einreichung: Bitte schicken Sie sämtliche Unterlagen per Post an die Gemeindeverwaltung Kirchlindach, Schulsekretariat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach

Anspruch auf Rückerstattung haben Schülerinnen und Schüler,

  • bei welchen die kantonalen Vorgaben der Schulwegberechnung zum Tragen kommen (innerhalb der obligatorischen Schulpflicht 1. bis 9. Klasse),
  • welche Schulen in der Stadt Bern besuchen (ausgenommen sind Privatschulen),
  • Kindergarten- und Schulkinder, für welche der Schulweg unzumutbar ist.

Es gilt die gemeindeeigene Verordnung über Schülerinnen- und Schülertransporte vom 1. August 2023. Das Dokument ist ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet.

Bitte bewahren Sie die Libero-Abonnemente (inkl. Kaufquittung) oder die Einzel- bzw. Mehrfahrtenkarten bis zu diesem Zeitpunkt auf. Sie dienen als Beleg für die Berechnung der Rückerstattung der Fahrkosten.

Bei privaten Transporten benötigen wir die Anzahl Fahrten, die wöchentlich von den Eltern in die Schule gemacht werden, um die Kinder hin- und zurück zu fahren. 

Bei Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat unter der Telefonnummer 031 828 21 11 oder per E-Mail schulsekretariat@kirchlindach.ch gerne zur Verfügung.

Schulsekretariat Kirchlindach

Gemeinde Kirchlindach

Postadresse: 

Lindachstrasse 17

3038 Kirchlindach 

Persönlich für Sie vor Ort: 

Halegasse 9c

3037 Herrenschwanden

031 828 21 21

gemeinde@kirchlindach.ch

 

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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