In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2025 das Feuerwehrreglement genehmigt hat. Das Feuerwehrreglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Kirchlindach können unter www.kirchlindach.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Kirchlindach