Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden. Wichtig: Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG) am 21. November 2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention. In Absprache mit den Kantonen ordnet das BLV schweizweit geltende präventive Bekämpfungsmassnahmen an. Diese haben zum Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen. Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
Die Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen sowie die angepasste Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza finden Sie hier.
Mit einer koordinierten Verstärkung der Biosicherheitsmassnahmen in der ganzen Schweiz und erhöhter Wachsamkeit tragen die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die kantonalen Behörden und das BLV gemeinsam dazu bei, die Gesundheit der Tiere zu schützen und die Auswirkungen der Vogelgrippe in der Schweiz dauerhaft zu begrenzen.