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Vogelgrippe; Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

26. November 2025

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden. Wichtig: Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich. 

Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG) am 21. November 2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention. In Absprache mit den Kantonen ordnet das BLV schweizweit geltende präventive Bekämpfungsmassnahmen an. Diese haben zum Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen. Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.

Die Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen sowie die angepasste Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza finden Sie hier.

Mit einer koordinierten Verstärkung der Biosicherheitsmassnahmen in der ganzen Schweiz und erhöhter Wachsamkeit tragen die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die kantonalen Behörden und das BLV gemeinsam dazu bei, die Gesundheit der Tiere zu schützen und die Auswirkungen der Vogelgrippe in der Schweiz dauerhaft zu begrenzen.

Gemeinde Kirchlindach

Halegasse 9c
3037 Herrenschwanden

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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