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Genehmigung Schutzzonenplanung

17. November 2025

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern genehmigt die Landschaftsplanung der Gemeinde Kirchlindach und weist sämtliche dagegen erhobene Einsprachen ab.

Als die Gemeindeversammlung von Kirchlindach 2010 über die Ortsplanungsrevision abgestimmt hat, wurde ein Teil davon, die Schutzzonenplanung, abgewiesen. Dieser Bestandteil der Ortsplanungsrevision blieb darauf lange als Pendenz hängig. Die Gemeinde Kirchlindach hat in den folgenden Jahren ihre Schutzzonenplanung grundlegend überarbeitet und den Stimmberechtigten zum Entscheid an der Urne vorgelegt. Die Stimmberechtigten haben die Planung am 9. Juni 2024 mit 83% der Stimmen gutgeheissen.

Gegen die Schutzzonenplanung waren indessen noch gut 20 Einsprachen hängig. Nun hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Landschaftsplanung genehmigt und sämtliche dagegen erhobene Einsprachen als unbegründet abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eingetreten ist. Gegen den Genehmigungsentscheid kann noch Beschwerde geführt werden.

Auch wenn der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist, hat der Gemeinderat von Kirchlindach diesen mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hofft, dass die Einsprecherinnen und Einsprecher die klaren Entscheide der Stimmberechtigten und des Amts für Gemeinden und Raumordnung nun akzeptieren, die Planung damit in Kraft treten und so die Pendenz aus der letzten Ortsplanungsrevision endlich abgehakt werden kann.

Für den Gemeinderat

Adrian Müller, Gemeindepräsident

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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