Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern genehmigt die Landschaftsplanung der Gemeinde Kirchlindach und weist sämtliche dagegen erhobene Einsprachen ab.
Als die Gemeindeversammlung von Kirchlindach 2010 über die Ortsplanungsrevision abgestimmt hat, wurde ein Teil davon, die Schutzzonenplanung, abgewiesen. Dieser Bestandteil der Ortsplanungsrevision blieb darauf lange als Pendenz hängig. Die Gemeinde Kirchlindach hat in den folgenden Jahren ihre Schutzzonenplanung grundlegend überarbeitet und den Stimmberechtigten zum Entscheid an der Urne vorgelegt. Die Stimmberechtigten haben die Planung am 9. Juni 2024 mit 83% der Stimmen gutgeheissen.
Gegen die Schutzzonenplanung waren indessen noch gut 20 Einsprachen hängig. Nun hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Landschaftsplanung genehmigt und sämtliche dagegen erhobene Einsprachen als unbegründet abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eingetreten ist. Gegen den Genehmigungsentscheid kann noch Beschwerde geführt werden.
Auch wenn der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist, hat der Gemeinderat von Kirchlindach diesen mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hofft, dass die Einsprecherinnen und Einsprecher die klaren Entscheide der Stimmberechtigten und des Amts für Gemeinden und Raumordnung nun akzeptieren, die Planung damit in Kraft treten und so die Pendenz aus der letzten Ortsplanungsrevision endlich abgehakt werden kann.
Für den Gemeinderat
Adrian Müller, Gemeindepräsident