Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
Logo der Website
  • Unsere Gemeinde
    • Portrait
    • Fotogalerien
    • Ortsplan
    • Gemeinde in Zahlen
    • Geschichte
    • Kirchgemeinde Kirchlindach
  • Politik
    • Gemeindeversammlung
    • Gemeinderat
    • Kommissionen
    • Abstimmungen und Wahlen
    • Parteien
  • Schulen
    • Primarschule
    • Oberstufe
    • Tagesschule
    • Ferienbetreuung
    • Musikschule
    • Spielgruppe und Waldspielgruppe
    • Externe Kinderbetreuung
    • Dokumente
  • Verwaltung
    • Gemeindeschreiberei
    • Bauverwaltung
    • Finanzverwaltung
    • AHV-Zweigstelle
    • Weitere Dienstleistungen
    • Handlungsfähigkeitszeugnis
    • Dokumente
  • Wirtschaft
    • Gewerbe
    • Restaurants
  • Freizeit und Kultur
    • Freizeit und Kultur
    • Vereine
    • Agenda
  • Offene Stellen
close
  1. Startseite
  2. News

Kommunale Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. November 2025

28. Oktober 2025

Gestützt auf Art. 37 Abs. 1 lit. c der Gemeindeordnung der Gemeinde Kirchlindach (GO) vom 12. Juni 2006 unterbreitet der Gemeinderat das folgende Geschäft zur Abstimmung an der Urne:

  • Gemeindehaus; Gesamtsanierung; Genehmigung Ausführungskredit

Aktenauflage und Abstimmungsunterlagen

Die kommunale Urnenabstimmung findet am 30. November 2025 statt. Das Stimmmaterial wird den Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Urnengang zugestellt. Zudem liegen die Unterlagen vor der Abstimmung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können, soweit möglich, unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.

Stimmberechtigung in Gemeindeangelegenheiten

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde Kirchlindach wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen (Art. 35 Abs. 1 GO).

Stimmabgabe

Das Stimmlokal im Schulhaus Herrenschwanden ist für die persönliche Stimmabgabe an der Urne von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeindehaus in Kirchlindach erfolgt für die briefliche Stimmabgabe am Abstimmungssonntag um 12:00 Uhr. Per Post versendete Abstimmungscouverts müssen so frankiert und aufgegeben werden, dass sie spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Stimmrechtsausweis

Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können von der stimmregisterführenden Stelle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss gestellt werden (Art. 47 Abs. 3 Verordnung über die politischen Rechte (PRV; BSG 141.112)).

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Abstimmungssachen sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Abstimmung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG; BSG 155.21)).

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

  • Kontakt
  • Impressum
To top

© Copyright 2021 Gemeinde Kirchlindach. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.