Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 3. September 2025 den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
Total CHF 170'000.00 für die Sanierung des Hangrutsches zwischen Aareweg und Aare
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und sind unten als PDF zum Herunterladen verfügbar.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 14. November 2025 beim Gemeinderat Kirchlindach
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 122 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
Gemeinderat Kirchlindach