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Verpflichtungskredit für den Ersatz der Trefferanzeige in der Schiessanlage Bittmatt, Kirchlindach

25. August 2025
Sujethaa Ravichandran

Beschlusstitel
Verpflichtungskredit für den Ersatz der Trefferanzeige in der Schiessanlage Bittmatt

Beschlusstext
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 13. August 2025 den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
Total CHF 195’000.00 für den Ersatz der Trefferanzeige in der Schiessanlage Bittmatt
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 19. September 2025 beim Gemeinderat Kirchlindach
2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 124 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.


Kirchlindach, 20. August 2025
Gemeinderat Kirchlindach

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch)
heruntergeladen werden.

Kontaktstelle 
Einwohnergemeinde Kirchlindach Lindachstrasse 17 3038 Kirchlindach

Frist 
Ablauf der Frist: 19.09.2025

Projektbeschrieb; Ersatz Trefferanzeige Schiessanlage Bittmatt

441.6 KB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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