Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Überbauungsordnung Detailerschliessung Niesenweg bestehend aus dem Überbauungsplan und dem Landerwerbsplan sowie als weitere Unterlage (orientierend) dem Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 18. August 2025 bis 18. September 2025, in der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kirchlindach unter www.kirchlindach.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Kirchlindach einzureichen. Allfällige Einsprachen werden voraussichtlich in den Kalenderwochen 42 bis 44/2025 verhandelt.
Kirchlindach, 18. August 2025
Der Gemeinderat