Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 24. April 2025 den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
Total CHF 195’000.00 für die Zustandsaufnahmen der privaten und öffentlichen Abwasserleitungen im Hostalen-Quartier
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 19. Juni 2025 beim Gemeinderat Kirchlindach
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 124 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
Gemeinderat Kirchlindach