Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
Logo der Website
  • Unsere Gemeinde
    • Portrait
    • Fotogalerien
    • Ortsplan
    • Gemeinde in Zahlen
    • Geschichte
    • Kirchgemeinde Kirchlindach
  • Politik
    • Gemeindeversammlung
    • Gemeinderat
    • Kommissionen
    • Abstimmungen und Wahlen
    • Parteien
  • Schulen
    • Primarschule
    • Oberstufe
    • Tagesschule
    • Ferienbetreuung
    • Musikschule
    • Spielgruppe und Waldspielgruppe
    • Externe Kinderbetreuung
    • Dokumente
  • Verwaltung
    • Gemeindeschreiberei
    • Bauverwaltung
    • Finanzverwaltung
    • AHV-Zweigstelle
    • Weitere Dienstleistungen
    • Handlungsfähigkeitszeugnis
    • Dokumente
  • Wirtschaft
    • Gewerbe
    • Restaurants
  • Freizeit und Kultur
    • Freizeit und Kultur
    • Vereine
    • Agenda
  • Offene Stellen
close
  1. Startseite
  2. News

Rückerstattung der Schülertransportkosten Schuljahr 2024/25

13. März 2025

Die Rückerstattung der Gemeindebeiträge an die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs für den Besuch der Schulen in Uettligen, Herrenschwanden und Kirchlindach erfolgt im zweiten Semester des Schuljahres 2024/25.

Das Schulsekretariat der Gemeinde Kirchlindach bittet Sie, Ihre Schülertransportkosten Rückerstattung, wenn immer möglich, elektronisch oder schriftlich einzureichen.

Wie gehen Sie vor:

  1. Auf der Internetseite der Gemeinde (www.kirchlindach.ch/schulen/dokumente) sind zwei Dateien aufgeschaltet: Ein PDF für die handschriftliche Ausfüllung und ein Word-Dokument zur elektronischen Ausfüllung.
  2. Elektronische Einreichung: Bitte scannen Sie alle Belege und senden Sie diese als Anhang mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail an [email protected].
  3. Schriftliche Einreichung: Bitte schicken Sie sämtliche Unterlagen per Post an die Gemeindeverwaltung Kirchlindach, Schulsekretariat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach

Anspruch auf Rückerstattung haben Schülerinnen und Schüler,

  • bei welchen die kantonalen Vorgaben der Schulwegberechnung zum Tragen kommen (innerhalb der obligatorischen Schulpflicht 1. bis 9. Klasse),
  • welche Schulen in der Stadt Bern besuchen (ausgenommen sind Privatschulen),
  • Kindergarten- und Schulkinder, für welche der Schulweg unzumutbar ist.

Es gilt die gemeindeeigene Verordnung über Schülerinnen- und Schülertransporte vom 1. August 2023. Das Dokument ist ebenfalls auf unserer Homepage aufgeschaltet.

Bitte bewahren Sie die Libero-Abonnemente (inkl. Kaufquittung) oder die Einzel- bzw. Mehrfahrtenkarten bis zu diesem Zeitpunkt auf. Sie dienen als Beleg für die Berechnung der Rückerstattung der Fahrkosten.

Bei Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat unter der Telefonnummer 031 828 21 11 oder per E-Mail [email protected] gerne zur Verfügung.

Schulsekretariat Kirchlindach

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Ausserordentliche Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt am Donnerstag, 29. Mai 2025, sowie am Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen.

Ab Montag, 2. Juni 2025, stehen wir Ihnen gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage!

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

  • Kontakt
  • Impressum
To top

© Copyright 2021 Gemeinde Kirchlindach. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.