Für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie (Testplanung) im Ortskern hat der Gemeinderat in eigener Finanzkompetenz einen Verpflichtungskredit von CHF 90'000.00 beschlossen. Anlässlich seiner Sitzung vom 26.02.2025, hat der Gemeinderat zu diesem Planungsgeschäft einen Nachkredit im Betrage von CHF 18'000.00, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen.
Der Gesamtkredit beläuft sich somit neu auf CHF 108'000.00.
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens Mittwoch, 9. April 2025, beim Gemeinderat Kirchlindach.
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 126 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.