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Fakultatives Referendum; Verpflichtungskredit für den Ersatz der Steuerung und Schieber im Pumpwerk Halenbrücke

12. Februar 2025

Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:

Total CHF 140'000.00 für Ersatz der Steuerung und Schieber im Pumpwerk Halenbrücke

Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:

  1. Einreichung bis spätestens Montag, 17. März 2025, beim Gemeinderat Kirchlindach
  2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 122 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.

Projektbeschrieb; Pumpwerk Halenbrücke

92.21 KB

Gemeinde Kirchlindach

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3038 Kirchlindach

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