Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung von 23. Juni 1999 gilt für die Tierkadaverentsorgung Birchi, Säriswil, folgendes Vorgehen:
Die Inhaberinnen und Inhaber von toten Tierkörpern und Tierkörperteilen aus der Landwirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe) entrichten die Entsorgungsgebühren bei der Ablieferung. Die Gemeinde Kirchlindach erstattet die Kosten dem Tierbesitzer gegen Vorweisen der Quittung bis spätestens Freitag, 20. Dezember 2024, zurück.
Beträge ab CHF 200.00 werden nicht bar ausbezahlt. Sie können die Quittungen mit einem Einzahlungsschein bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach abgeben.
Der Gemeinderat Kirchlindach