Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Oktober 2024 bis am 13. November 2024, bei der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Kirchlindach einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.kantonsstrassen-projekte.bvd.be.ch/de/start/oeffentliche-mitwirkungen-planauflagen-kantonsstrassen-projekte.html
Die Bauverwaltung