Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur Anpassung und Festlegung der Geschossflächenziffer oberirdisch GFZo in den Sektoren B1 und B2 zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. August 2024 bis 30. September 2024, in der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kirchlindach unter www.kirchlindach.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Kirchlindach schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Der Gemeinderat