Seit anfangs 2024 wird im Kanton Bern phasenweisen das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular «Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung» kann ab sofort bei der Gemeinde Kirchlindach online eingereicht werden.
Sie möchten eine Veranstaltung organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung?
Für die digitale Erfassung eines Gesuches um gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen Sie ein BE-Login. Der Link zum Gesuchsformular sowie die Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden Sie auf der Website der Gemeinde Kirchlindach: www.kirchlindach.ch/verwaltung/gemeindeschreiberei/gastgewerbe
Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg.
Was passiert nach dem das Gesuch online eingereicht wurde?
Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und leitet dieses mit Ihrem Antrag und allfälligen Auflagen an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter. Ist das Gesuch unvollständig, wird die Gemeinde dieses zur Überarbeitung zurückweisen. Sie werden per E-Mail informiert und können die fehlenden Angaben ergänzen. Anschliessend können Sie das Gesuch wieder bei der Gemeinde einreichen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Bewilligung per E-Mail zugestellt.
Ist es möglich das Gesuch nach wie vor schriftlich bei der Gemeinde einzureichen?
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung in Papierform bei der Gemeinde einzureichen.
Haben Sie weitere Fragen?
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie gerne die Gemeindeschreiberei, T 031 828 21 21 oder [email protected], kontaktieren.