Montag, 3. Juni 2024, 20:00 Uhr, Turnhalle Schulanlage Herrenschwanden
Traktandenliste
1. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
2. IT-Servicebezug; Kreditgenehmigung
3. Sanierung der Leutschenstrasse sowie Neubau Trottoir; Kreditabrechnung
4. Erneuerung Aufbahrungsgebäude; Kreditabrechnung
5. Friedhofgestaltung; Kreditabrechnung
6. Orientierungen
7. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können soweit möglich unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 liegt 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann unter www.kirchlindach.ch (Verwaltung, Dokumente, Protokolle Gemeindeversammlungen) heruntergeladen werden. Einsprachen zum Protokoll können während der Auflagefrist bis zum Vortag der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, schriftlich erhoben werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 60 ff. VRPG; BSG 155.21). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; BSG 170.11; Rügepflicht).
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung mit einem anschliessenden Umtrunk herzlich eingeladen.