Chräbsbach; Gewässerunterhalt 2024; Nachkredit
Der Gemeinderat hat im Rahmen des Gewässerunterhalts 2024 für die Wiederherstellung der Uferböschung am Chräbsbach ein Nachkredit von CHF 40'000.00 bewilligt.
Aufgrund von starken Regenereignissen hat das Ufer entlang des Chräbsbaches auf dem Abschnitt zwischen Niederlindach und Heimenhaus an verschiedenen Stellen starken Schaden genommen. Die Schäden wurden im November / Dezember 2023 besichtigt und aufgrund von weiteren Starkregenereignissen musste die Situation im März 2024 erneut beurteilt werden. Es hat sich gezeigt, dass das Ufer an weiteren Stellen Schaden genommen hat und zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden müssen. Die Gemeinde ist verpflichtet den baulichen und betrieblichen Unterhalt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erbringen. Damit die bereits vorhandenen Schäden nicht noch grösser werden, oder weitere Anrisse ober- oder unterhalb von bereits vorhandenen Anrissen entstehen, sollen die Ufer so rasch als möglich in Stand gestellt werden.