Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und die durchgeführten Einspracheverhandlungen den Zonenplan Landschaft und die Ergänzung Baureglement zur öffentlichen Auflage.
Nachfolgend sind sämtliche Änderungen gegenüber der ersten Auflage aufgeführt:
- Parzelle Nr. 236
- Parzelle Nr. 412
- Parzelle Nr. 600 / 591
- Parzelle Nr. 91 / 874
- Art. 519 Abs. 4 Baureglement (Korrektur Verweis)
- Art. 526 Abs 2 Baureglement (Ergänzung Hinweis)
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 8. März 2024 bis 8. April 2024, in der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Kirchlindach einzureichen.
Der Gemeinderat