Das Vermessungswerk der Gemeinde Kirchlindach ist im Land- und Waldgebiet (Los 4) vermarkt und neu vermessen worden.
Am Dienstag, 26. März 2024, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, wird Reto Meile, Ingenieur-Geometer im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 6. März 2024 bis 5. April 2024 in der Gemeindeverwaltung Kirchlindach öffentlich auf (Art. 38 kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG; BSG 215.341)).
Zudem können die aktuellen Daten digital eingesehen werden: https://geoportal-bern.ch.
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich Einsprache erhebt und auf Fehler oder Mängel der Vermessung aufmerksam macht (Art. 39 KGeoIG).
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Art. 9 des Zivilgesetzbuches (Art. 29 Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2)).