In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Kirchlindach an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 die Entschädigungen und Sitzungsgelder gestützt auf Art. 7 des Reglements über die Entschädigungen des Gemeinderates, Sitzungsgelder und Spesen an Behördenmitglieder an die Teuerung von 100.4 Punkte (Stand 1. Januar 2019) auf 106.2 Punkte (Stand 1. Dezember 2023) ausgeglichen hat. Dies entspricht einer Teuerung von ca. 6%. Das Reglement über die Entschädigungen des Gemeinderates, Sitzungsgelder und Spesen an Behördenmitglieder tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Gemeinderat Kirchlindach