In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat am 20. September 2023 beschlossene Teilrevision vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 17. Januar 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Teilrevision des Reglements über Abstimmungen und Wahlen tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Gemeinderat Kirchlindach