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Gemeindeordnung; Genehmigung der Teilrevision und Inkrafttreten

19. Januar 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat am 20. September 2023 beschlossene Teilrevision vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 17. Januar 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Gemeinderat Kirchlindach

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Ausserordentliche Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt am Donnerstag, 29. Mai 2025, sowie am Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen.

Ab Montag, 2. Juni 2025, stehen wir Ihnen gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage!

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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