Die Rückerstattung der Gemeindebeiträge an die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs für den Besuch der Schulen in Uettligen, Herrenschwanden und Kirchlindach im Winterhalbjahr 2023/24 (Oktober bis März) erfolgt im zweiten Semester des Schuljahres.
Das Schulsekretariat der Gemeinde Kirchlindach bittet Sie, Ihre Schülertransportkosten Rückerstattung, wenn immer möglich, elektronisch oder schriftlich einzureichen.
Wie gehen Sie vor:
- Auf der Internetseite der Gemeinde (www.kirchlindach.ch/schulen/dokumente) sind zwei Dateien aufgeschaltet: Ein PDF für die handschriftliche Ausfüllung oder Ein Word-Dokument zur elektronischen Ausfüllung
- Elektronische Einreichung: Bitte scannen Sie alle Belege und senden Sie diese als Anhang mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail an [email protected]
- Schriftliche Einreichung: Bitte schicken Sie sämtliche Unterlagen per Post an die
Gemeindeverwaltung Kirchlindach, Schulsekretariat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach
Anspruch auf Rückerstattung haben Schülerinnen und Schüler,
- bei welchen die kantonalen Vorgaben der Schulwegberechnung zum Tragen kommen (innerhalb der obligatorischen Schulpflicht 1. bis 9. Klasse),
- welche Schulen in der Stadt Bern besuchen (ausgenommen sind Privatschulen),
- bzw. Kindergartenkinder, für welche der Schulweg unzumutbar ist.
Es gilt die gemeindeeigene Verordnung über Schülerinnen- und Schülertransporte vom 1. August 2023. Das Dokument ist ebenfalls auf unserer Homepage aufgeschaltet.
Bitte bewahren Sie die Libero-Abonnemente (inkl. Kaufquittung) oder die Einzel- bzw. Mehrfahrtenkarten bis zu diesem Zeitpunkt auf. Sie dienen als Beleg für die Berechnung der Rückerstattung der Fahrkosten.
Bei Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat unter der Telefonnummer 031 828 21 11 oder per E-Mail [email protected] gerne zur Verfügung.