Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Schutzzonenplanung bestehend aus Ergänzung Baureglement, Erläuterungsbericht und Zonenplan Landschaft, zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. November 2023 bis 15. Dezember 2023, in der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Kirchlindach einzureichen. Allfällige Einsprachen werden in der Kalenderwoche 3-4/2024 verhandelt.
Gemeinderat Kirchlindach