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eAnzeiger – Umstellung auf ein digitales amtliches Publikationsorgan per 1. Januar 2024

8. November 2023

Der Anzeiger Region Bern wird auf Ende Jahr 2023 eingestellt. Deshalb wechselt die Gemeinde Kirchlindach per 1. Januar 2024 von der gedruckten auf die elektronische Form der amtlichen Bekanntmachungen. Als amtliches Publikationsorgan hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 20. September 2023 die Publikationsplattform des schweizerischen Gemeindeverbandes «ePublikation für Gemeinden und Städte» bestimmt (www.epublikation.ch).

Bürgerinnen und Bürger werden die amtlichen Publikationen einfach über das Internet abonnieren können. Der Gemeinderat wird in der Dezemberausgabe der Lindacher Nachrichten und auf der Website noch im Detail über die neue Plattform und das Abonnement informieren.

Damit eine potenzielle Informationslücke vermieden werden kann, bittet Sie der Gemeinderat, sich bis Ende November 2023 mit der Gemeindeschreiberei in Verbindung zu setzen, falls Sie keinen Internetzugang haben und die amtlichen Publikationen weiterhin auf anderem Weg erhalten möchten. Die Gemeindeschreiberei wird Ihre Kontaktdaten aufnehmen und Sie Ende Jahr persönlich über einen möglichen Lösungsvorschlag zwecks Sicherstellung des Zugangs zu den amtlichen Mitteilungen orientieren.

Änderung Gemeindeordnung und Reglement über Abstimmungen und Wahlen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2023 den Wechsel zum eAnzeiger per 1. Januar 2024 beschlossen. Als digitales amtliches Publikationsorgan hat er die Plattform von «ePublikation.ch» des Schweizerischen Gemeindeverbandes bestimmt. Der Gemeinderat kann gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern (GG; BSG 170.11) Änderungen am Organisationsreglement (Gemeindeordnung) selber beschliessen, wenn das Recht der Gemeinde auf übergeordnetes Recht angepasst werden muss und dem Gemeinderat dabei kein Regelungsspielraum offensteht.

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Kirchlindach an seiner Sitzung vom 20. September 2023 Teilrevisionen der Gemeindeordnung (Art. 39 Abs. 2 und Art. 55) und des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (Art. 1 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 und Art. 71) genehmigt hat. Bei den Änderungen handelt es sich ausschliesslich um Anpassungen der Terminologie (vorher «Amtsanzeiger», neu «amtliches Publikationsorgan»). Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden und der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung, per 1. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11, 3011 Bern, erhoben werden.

Reglement über Abstimmungen und Wahlen; Teilrevision vom 20.09.2023

22.63 KB

Gemeindeordnung; Teilrevision vom 20.09.2023

20.85 KB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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