Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
Total CHF 195'000.00 für die Verfahrensbegleitung zur Sanierung des Gemeindehauses
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist in der Bauverwaltung öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 1. Dezember 2023 beim Gemeinderat Kirchlindach
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 124 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
Kirchlindach, 30. Oktober 2023
Gemeinderat Kirchlindach