In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung am 5. Juni 2023 beschlossene Teilrevision vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 12. Juli 2023 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Gemeinderat Kirchlindach