Gestützt auf Art. 110 BauV resp. Art. 45 GV wird bekannt gegeben, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Beschluss vom 09.01.2023 die vom Gemeinderat Kirchlindach am 17.08.2022 beschlossene Änderung der Überbauungsvorschriften zum Uferschutzplan nach SFG (Art. 3 Überbautes Gebiet mit Baubeschränkung, 3.1 Sektor A) in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt hat.
Die genannte Änderung tritt am 07.06.2023 in Kraft.
Die genehmigten Unterlagen stehen bei der Bauverwaltung zur Einsichtnahme offen.
Gemeinderat Kirchlindach