Öffentliche Planauflage; Neugestaltung Bushaltestelle Oberlindach
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Mai bis 23. Juni 2023, bei der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Kirchlindach einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.kantonsstrassen-projekte.bvd.be.ch/de/start/oeffentliche-mitwirkungen-planauflagen-kantonsstrassen-projekte.html
Kirchlindach, den 30. Mai 2023
Die Bauverwaltung