Traktandenliste
- Jahresrechnung 2022; Genehmigung
- Wasserversorgung; Neubau der Verbindungsleitung zwischen der Siedlung Halen und dem Höheweg; Projekt- und Kreditgenehmigung
- Wasserversorgung; Ersatzneubau der Verbindungsleitung zwischen der Leutschenstrasse und der Wintermatt; Projekt- und Kreditgenehmigung
- Anpassung des Baureglements an die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV); Genehmigung der Teilrevision
- Gemeindeordnung; Neuregelung der Zuständigkeiten für Sachgeschäfte (Art. 29, 37 und 55); Genehmigung der Teilrevision
- Orientierungen
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können soweit möglich unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 liegt ebenfalls 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann unter www.kirchlindach.ch (Verwaltung, Dokumente, Protokolle Gemeindeversammlungen) heruntergeladen werden. Einsprachen können während der Auflagefrist bis zum Vortag der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, schriftlich erhoben werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 60 ff. VRPG; BSG 155.21). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; BSG 170.11; Rügepflicht).
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung mit einem anschliessenden Umtrunk herzlich eingeladen.