Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
Logo der Website
  • Unsere Gemeinde
    • Portrait
    • Fotogalerien
    • Ortsplan
    • Gemeinde in Zahlen
    • Geschichte
    • Kirchgemeinde Kirchlindach
  • Politik
    • Gemeindeversammlung
    • Gemeinderat
    • Kommissionen
    • Abstimmungen und Wahlen
    • Parteien
  • Schulen
    • Primarschule
    • Oberstufe
    • Tagesschule
    • Ferienbetreuung
    • Musikschule
    • Spielgruppe und Waldspielgruppe
    • Externe Kinderbetreuung
    • Dokumente
  • Verwaltung
    • Gemeindeschreiberei
    • Bauverwaltung
    • Finanzverwaltung
    • AHV-Zweigstelle
    • Weitere Dienstleistungen
    • Handlungsfähigkeitszeugnis
    • Dokumente
  • Wirtschaft
    • Gewerbe
    • Restaurants
  • Freizeit und Kultur
    • Freizeit und Kultur
    • Vereine
    • Agenda
  • Offene Stellen
close
  1. Startseite
  2. News

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 5. Juni 2023, 20:00 Uhr, in der Turnhalle der Schulanlage Herrenschwanden

3. Mai 2023

Traktandenliste

  1. Jahresrechnung 2022; Genehmigung
  2. Wasserversorgung; Neubau der Verbindungsleitung zwischen der Siedlung Halen und dem Höheweg; Projekt- und Kreditgenehmigung
  3. Wasserversorgung; Ersatzneubau der Verbindungsleitung zwischen der Leutschenstrasse und der Wintermatt; Projekt- und Kreditgenehmigung
  4. Anpassung des Baureglements an die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV); Genehmigung der Teilrevision
  5. Gemeindeordnung; Neuregelung der Zuständigkeiten für Sachgeschäfte (Art. 29, 37 und 55); Genehmigung der Teilrevision
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können soweit möglich unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 liegt ebenfalls 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann unter www.kirchlindach.ch (Verwaltung, Dokumente, Protokolle Gemeindeversammlungen) heruntergeladen werden. Einsprachen können während der Auflagefrist bis zum Vortag der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, schriftlich erhoben werden.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 60 ff. VRPG; BSG 155.21). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; BSG 170.11; Rügepflicht).

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung mit einem anschliessenden Umtrunk herzlich eingeladen.

Botschaft Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2023

2.1 MB

Jahresrechnung 2022

9.73 MB

Technischer Bericht neue Verbindungsleitung Halen-Höheweg

263.94 KB

Übersichtsplan Verbindungsleitung Halen-Höheweg 1-500

1.15 MB

Technischer Bericht Verbindungsleitung Leutschenstrasse Wintermatt

262.51 KB

Übersichtsplan Verbindungsleitung Leutschenstrasse-Wintermatt 1-500

2.33 MB

Erläuterungsbericht; BMBV

172.06 KB

Änderung Baureglement; BMBV

1.07 MB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

  • Kontakt
  • Impressum
To top

© Copyright 2021 Gemeinde Kirchlindach. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.