Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetztes vom 9. Juni 1985 die Anpassung des Baureglements an die harmonisierten Begriffe und Messweisen des Kantons Bern (BMBV), bestehend aus Baureglement, Erläuterungsbericht und kantonalem Vorprüfungsbericht, zur öffentlichen Auflage. Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt, einzelne untergeordnete materielle Anpassungen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. April bis 19. Mai 2023, in der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Kirchlindach einzureichen.
Kirchlindach, den 19. April 2023
Der Gemeinderat