Der Gemeinderat Kirchlindach hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 die Verordnung über die Fonds «Schule Kirchlindach» und «Schule Herrenschwanden» genehmigt. Die genannte Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Inkraftsetzung wurde inkl. der Rechtsmittelbelehrung ordentlich im Anzeiger Region Bern vom 14. April 2023 publiziert.