Wie Sie den Medien entnehmen konnten, tritt per 1. Januar 2023 im Kanton Bern das neue Energiegesetz in Kraft und die Energieverordnung wurde ebenfalls angepasst.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes bei bestehenden Bauten der Heizungsersatz meldepflichtig ist. Die Meldung muss zwingend über eBau (ebau.apps.be.ch) erfolgen. Einige technische Anforderungen sind ebenfalls neu, welche nicht in jedem Fall die freie Wahl der Heizmedien ermöglichen wie bisher. Fragen Sie hierzu Ihren Fachmann. Bisherige Baubewilligungspflichten bleiben unberührt und werden teils gar ausgedehnt.
Zudem müssen Leuchtreklamen, Schaufensterbeleuchtungen und Beleuchtungen von Sehenswürdigkeiten energieeffizient sein und zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden, wenn sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind. Für bestehende Anlagen ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorgesehen.
Weitere Informationen (Anpassungen für Neubauten und bestehende Bauten) entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Mit folgendem Link gelangen Sie zu den Präsentationen inkl. Video:
Revidiertes kantonales Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft (be.ch)
Und folgender Link führt zu den revidierten Gesetzesunterlagen:
Revidiertes Energiegesetz: Ein Schritt in Richtung erneuerbar (be.ch)
Bauverwaltung