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Neues Energiegesetz per 1. Januar 2023

30. November 2022

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, tritt per 1. Januar 2023 im Kanton Bern das neue Energiegesetz in Kraft und die Energieverordnung wurde ebenfalls angepasst.

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes bei bestehenden Bauten der Heizungsersatz meldepflichtig ist. Die Meldung muss zwingend über eBau (ebau.apps.be.ch) erfolgen. Einige technische Anforderungen sind ebenfalls neu, welche nicht in jedem Fall die freie Wahl der Heizmedien ermöglichen wie bisher. Fragen Sie hierzu Ihren Fachmann. Bisherige Baubewilligungspflichten bleiben unberührt und werden teils gar ausgedehnt.

 

Zudem müssen Leuchtreklamen, Schaufensterbeleuchtungen und Beleuchtungen von Sehenswürdigkeiten energieeffizient sein und zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden, wenn sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind. Für bestehende Anlagen ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorgesehen.

 

Weitere Informationen (Anpassungen für Neubauten und bestehende Bauten) entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:

 

Mit folgendem Link gelangen Sie zu den Präsentationen inkl. Video:
Revidiertes kantonales Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft (be.ch)

 

Und folgender Link führt zu den revidierten Gesetzesunterlagen:

Revidiertes Energiegesetz: Ein Schritt in Richtung erneuerbar (be.ch)

 

Bauverwaltung

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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